BAföG

Viele Studenten sind auf das BAföG angewiesen, doch trotzdem graut es den meisten vor dem Erst- oder Neuantrag. Denn obwohl das Formular relativ verständlich ist, werden zahlreiche Angaben und Unterlagen benötigt. Wichtig ist vor allem, dass sich Studenten rechtzeitig informieren, ob sie überhaupt Anspruch auf BAföG-Leistungen haben und wann sie die Förderung beantragen müssen.

Hintergründe und Fakten zum BAföG

Die Abkürzung BAföG, die umgangssprachlich oft als Synonym für die staatlichen Leistungen selbst gebraucht wird, bezeichnet genau genommen die rechtlichen Regelungen hinter der Studenten-Förderung. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde 1971 in Deutschland eingeführt. Damit bekamen Studenten einen Rechtsanspruch auf Förderung und durften diesen von diesem Zeitpunkt an auch vor Gericht durchsetzen.

Hauptziel des BAföG ist es seither, eine Angleichung der Chancen für Studierende zu erreichen. Studenten aller sozialen Schichten sollen mit der Förderung die Möglichkeit erhalten, unabhängig von der persönlichen finanziellen Situation ein Studium aufnehmen zu können. Dafür stellen Bund und Länder jährlich etwa 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Jahr 2011 empfingen laut Statistischem Bundesamt insgesamt 644.000 Studierende Geld aus der Förderung. Durchschnittlich erhielten sie 452 Euro im Monat. Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 648 Euro inklusive Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Wohnzuschlag.

Kern der Förderungsleistungen

Das BAföG ist zu einer Hälfte staatlicher Zuschuss und zur anderen Hälfte ein unverzinsliches Darlehen. Das bedeutet, dass BaföG-Empfänger nach Beendigung ihres Studium nur 50 % der empfangenen Leistungen zurückzahlen müssen. Grundsätzlich ist die Summe, auch wenn mehr Geld bezogen wird, auf 10.000 Euro beschränkt und wird frühestens fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (= Regelstudienzeit) fällig. So haben Hochschul-Absolventen ausreichend Zeit, die benötigte Summe anzusparen. Wer schon vor der Fälligkeitsdatum in der Lage ist, die Darlehensschuld gänzlich oder zu großen Teilen zu tilgen, kann außerdem mit dem Erlass eines Anteils bzw. der Restschuld rechnen. Wie hoch der prozentuale Erlass bei einer vorzeitigen Rückzahlung genau ist, können Studenten dieser Tabelle zur Ablösung des Darlehens entnehmen.

BAföG – Nicht nur für Studenten

Neben dem Studenten-BAföG gibt es ähnliche Leistungen für Schüler und Auszubildende. Das sogenannte Schüler-BAföG muss im Gegensatz zum Darlehen für Studenten jedoch nicht zurückgezahlt werden. Weiter Kosten werden im Rahmen des BAföG zum Beispiel bei Auslandsaufenthalten zum Zwecke der Ausbildung übernommen. Hier sind beispielsweise Ausgaben wie Studiengebühren, Reise- und erhöhte Lebenshaltungskosten enthalten. Im Zusammenhang mit dem Ausbildungsförderungsgesetz wird auch oft der Begriff Meister-BAföG genannt. Die 1996 eingeführten Zuschüsse für Handwerker und Fachkräfte werden im sogenannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Ähnlich wie das BAföG dient diese Förderung dazu, den Fachkräftemangel in Deutschland zu reduzieren. Handwerker oder Techniker, die sich in der Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss (z.B. Meister) befinden, können deshalb beim zuständigen Amt unter speziellen Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Wichtige Tipps zum BAföG auf einen Blick

  • Die Hälfte des BAföG ist ein zinsloses Darlehen. Die Darlehensschuld ist jedoch auf 10.000 Euro begrenzt, mehr müssen Studenten nicht tilgen. Wer jedoch die Darlehenssumme komplett oder einen in großen Teilbeträgen noch vor der Fälligkeit zurückzahlt, kann einen Antrag auf Erlass der Restschuld stellen, der in der Regel genehmigt wird. Hiermit können Studenten zwischen 8 % und 50,5 % der Rückzahlungssumme sparen.
  • Bei einem BAföG-Erstantrag lohnt es sich, die Unterlagen persönlich beim Studentenwerk vorbeizubringen und gleich die Chance zum informativen Gespräch mit dem Bearbeiter zu nutzen. So können schnell noch offene Fragen geklärt werden.
  • Der BAföG-Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, denn Studenten bekommen frühestens ab dem Monat der Antragstellung Unterstützung. Eine rückwirkende Zahlung für einen Zeitraum vor der Beantragung gibt es nicht.
  • Eine frühe Antragstellung lohnt sich: Sobald der Betroffene weiß, ab wann er studieren wird oder auf Leistungen angewiesen ist, sollte er den Antrag auf BAföG stellen. Denn kurz vor Semesterbeginn herrscht auf den Ämtern Hochkonjunktur. Dann kann die Bearbeitung auch länger dauern und der Student riskiert, einige Zeit ohne Geld vom Staat leben zu müssen.
  • Wenn ihr eure Unterlagen vollständig eingereicht habt und sich die Bearbeitung dennoch verzögert, könnt ihr unter bestimmten Bedingungen Vorausleistungen beantragen. Den Vorschuss bekommen allerdings nur Erstantragssteller, zudem ist er begrenzt auf maximal 360 Euro pro Monat und wird längstens vier Monate gezahlt.

Weiterführende Informationen

Auf der offiziellen Homepage www.bafoeg.bmbf.de finden Studenten weitere Informationen zum BAföG und die Formulare für den BaföG-Antrag. Richtiger Ansprechpartner sind außerdem immer die jeweils zuständigen Studentenwerke der Stadt. Darüber hinaus hat das Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine kostenlose Hotline (0800/223 63 41) eingeführt, über die sich Studenten über die Ausbildungsförderung informieren können.