Master-Abschluss

Der Master (englisches Wort für das lateinische Wort Magister als Bezeichnung für Lehrer oder Meister) gehört zu den akademischen Graden, die an einer Universität erworben werden können. Die Bezeichnung ist durch eine Studienreform in Bologna eingeführt worden und existiert in diversen Ländern Europas mit je unterschiedlichen Studienbedingungen.

Die Voraussetzung für die Erlangung des Master-Abschlusses ist in jedem Fall ein bereits absolviertes Studium mit dem Abschluss Bachelor, Diplom oder Magister. Das Master-Studium dient als aufbauendes Studium der Vertiefung des entsprechenden Wissensbereichs.

Das Master-Studium nimmt 2 bis 4 Semester in Anspruch. Der Aufbau des Studiums ist jedoch von Hochschule zu Hochschule verschieden. Es ist möglich, sowohl an den deutschen Universitäten als auch an einer Fachhochschule oder Musik- und Kunsthochschule ein Masterstudium oder ein gleichwertiges Studium zu absolvieren. Der Titel ist gleichzusetzen mit dem bisherigen Hochschulabschlüssen Diplom oder Magister. Nach dem ECTS, das heißt, dem European Credit Transfer and Accumulation System, sind zum Erwerb des Mastertitels 90–120 Kreditpunkte erforderlich.

Wie beim Bachelor-Abschluss existieren auch beim Master-Studium verschiedene Abschlussbezeichnungen, die sich nach dem jeweiligen wissenschaftlichen Inhalt richten. Bei den sogenannten konsekutiven Master-Studiengängen, die auf ein vorheriges Studium aufbauen, sind derzeit die Abschlüsse Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (LL.M.), Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Music (M.Mus.) und Master of Education (M.Ed.) zulässig.