Hochschulabschlüsse

In Deutschland gibt es mehrere Hochschulabschlüsse bzw. akademische Grade, die nach einer bestandenen Hochschulprüfung verliehen werden. Die verbreitetsten Abschlüsse für verschiedene Fachrichtungen sind Bachelor, Master, Magister, Diplom und Doktor. Daneben gibt es beim Kunststudium noch die Abschlussformen des Meisterschülers und des Akademienbriefs. Weitere Prüfungsformen sind das Staatsexamen und das Kirchliche Examen.

Bislang gab es an deutschen Hochschulen die Abschlüsse Diplom, Magister und Staatsexamen. Diplomstudiengänge sind vor allem in den Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Naturwissenschaften geläufig sowie in einigen Nachbardisziplinen wie Psychologie und Pädagogik. Je nachdem, ob der Titel an einer Universität oder Fachhochschule erworben wird, wird dies mit angegeben, also beispielsweise Dipl. Ing. (FH).

Der akademische Titel Magister ist vor allem unter den Geisteswissenschaften verbreitet und vorrangig an deutschen Universitäten zu erwerben.

Bei einer akademischen Laufbahn folgt auf den ersten akademischen Titel klassischerweise die Dissertation mit dem Doktor-Titel plus Fachrichtung, beispielsweise Dr. rer.  nat. (Doktor der Naturwissenschaften), Dr. jur. (Doktor der Juristerei) oder Dr. med. (Doktor der Humanmedizin).

1999 wurde von 20 europäischen Bildungsministerien der sogenannte Bologna-Prozess beschlossen, der zusammengefasst die internationale Vergleichbarkeit und Harmonisierung der Studienabschlüsse forcierte. Seither gibt es europaweit die Abschlüsse Bachelor und Master, jeweils wieder mit fachlichem Zusatz und Art der Hochschule (Universität oder Fachhochschule). Natürlich finden sich noch immer immatrikulierte Studenten in Diplom- oder Magisterstudiengängen, allerdings werden Neueinschreibungen nur mehr für Bachelor bzw. Master zugelassen.

Unverändert blieb die Prüfungsform des Staatsexamens legt man in Lehramtsstudiengängen, Jura und Medizin ab, aufgeteilt in 1. und 2. Staatsexamen. Das Staatsexamen kann nicht an Fachhochschulen abgelegt werden.

Auch der Doktortitel wird nach wie vor verliehen, kann aber im heutigen deutschen Hochschulsystem erst nach erfolgreich abgeschlossenem Masterstudium angestrebt werden kann.