Studienplatz einklagen: Die wichtigsten Infos

Mrz 14, 2013 von

In Deutschland gibt es immer mehr potenzielle Studenten, aber nicht genügend Studienplätze. Das hat den Nachteil, dass immer mehr Abiturienten viele Wartesemester in Kauf nehmen müssen und erst spät mit dem Studium beginnen können. Alternativ bietet sich die Möglichkeit einer Studienplatzklage, die durchaus von Erfolg gekrönt sein kann, wenn man sie richtig und vor allem rechtzeitig angeht.

Studienplatz einklagen

Gegen Hochschulen zu klagen ist mühselig, aber kann sich lohnen.
(Bild: Michael Grabscheit – aboutpixel.de)

Kapazitäts- und Eilantrag stellen

Der Kapazitätsantrag ist die Grundlage für eine erfolgreiche Klage. Dabei wird der Hochschule praktisch vorgeworfen, dass die Kapazität nicht ausgelastet wird. So ist die Hochschule gezwungen, dies zu widerlegen, was in den meisten Fällen nicht vorkommen wird. Anschließend sollte man sich unbedingt um einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht kümmern. Damit wird der Bewerber vorläufig für das Studium zugelassen.

Gegen mehrere Universitäten klagen

Künftige Studenten müssen sich bewusst sein, dass sie nur dann eine echte Chance auf einen Studienplatz haben, wenn gleich gegen mehrere deutsche Universitäten geklagt wird. Das fordert vom Bewerber aber auch eine gewisse räumliche Flexibilität. Neben der rechtzeitig eingereichten Klage entscheidet nämlich nicht selten auch das Losglück über eine akademische Zukunft. Die infolge einer gerichtlichen Veruteilung neu eingerichteten Studienplätze werden nämlich meist unter den Klägern ausgelost.

Wer sich auf kleinere Fächer spezialisiert, hat meist bessere Chancen, denn in Fächern wie Humanmedizin sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage eher gering. Zudem sollte man als Kläger immer Geduld haben, denn auch ein Eilverfahren kann in Deutschland gut ein Jahr lang dauern. Meistens startet man dann also etwas verspätet, aber immer noch besser als erst nach vielen Jahren.

 

Aktuelle Fristen für den Kapazitätsantrag

 

Bundesland Frist fürs Wintersemester Frist fürs Sommersemester
Baden-Württemberg 15. Juli (HVV und ZVV) 15. Januar (HVV und ZVV)
Bayern Keine Keine
Berlin 1. Oktober (HVV und ZVV) 1. April (HVV und ZVV)
Brandenburg Keine Keine
Bremen Uni: 15. September
FH: 10. September (HVV)
Uni: 15. März
FH: 10. März (HVV)
Hamburg Keine Keine
Hessen Uni: 15. Oktober
FH: 20. September (HVV und ZVV)
Uni: 15. April
FH: 1. März (HVV und ZVV)
Mecklenburg-Vorpommern 15. Juli (ZVV) 15. Januar (ZVV)
Niedersachsen Uni: 15. Oktober (HVV und ZVV)
FH: 20. September (HVV)
Uni: 15. April (HVV und ZVV)
FH: 1. März (HVV)
Nordrhein-Westfalen 1. Oktober (HVV und ZVV) 1. April (HVV und ZVV)
Rheinland-Pfalz Keine Keine
Saarland 15. Oktober (HVV)
15. Juli (ZVV)
15. April (HVV)
15. Januar (ZVV)
Sachsen Keine Keine
Sachsen-Anhalt 15. Juli (ZVV) 15. Januar (ZVV)
Schleswig-Holstein 15. Juli (HVV) 15. Januar (HVV)
Thüringen 15. Juli (HVV und ZVV) 15. Januar (HVV und ZVV)

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